Mühlengesetze in Deutschland
In den Kriegs- und ersten Nachkriegsjahren, als die großen Mühlen zerstört waren oder still lagen, war man froh, dass es noch kleine Mühlen gab. Zu dieser Zeit herrschte in diesen kleinen Mühlen Hochbetrieb. Doch dieser Vorteil, den die Kleinmühlen hatten, schmolz mit dem Einsetzen des Wirtschaftswunders schnell weg, und es folgte ein rascher Niedergang. Die Modernisierung der Großmühlen und die dadurch kostengünstigere Vermahlung des Korns machte den Betrieb von Kleinmühlen völlig unrentabel.
So waren schon Mitte der 50er Jahre die Großmühlen wieder marktbeherrschend. Die entstandenen Überkapazitäten sollten nun schnell abgebaut werden. 1955 wurde als erster staatlicher Schritt die Neuerrichtung von Mühlen gesetzlich verboten.
Das Mühlengesetz (eigentlich: Gesetz über die Errichtung, Inbetriebnahme, Verlegung, Erweiterung und Finanzierung der Stilllegung von Mühlen) wurde 1957 in der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Es wurde 1959 geändert und 1965 neu gefasst. Es bewilligte Müllern und Mühlenbesitzern eine staatliche Prämie unter der Auflage, dreißig Jahre lang die stillgelegte Mühle nicht mehr zu betreiben. Die Entschädigung richtete sich nach der Kapazität, der technischen Einrichtung und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung. Für eine Tonne Tagesleistung wurden im Durchschnitt DM 9000 Abfindung gezahlt. Mit dieser Entschädigung sollte die Möglichkeit geschaffen werden, andere Erwerbsmöglichkeiten aufzubauen, wie etwa die Vergrößerung der Landwirtschaft, die Errichtung eines Gaststätten- oder Hotelbetriebs und Ähnliches. Bis zum Oktober 1960 mussten sämtliche eingebauten Müllereimaschinen und Vorrichtungen ausgebaut werden, mit „Ausnahme der vorhandenen Turbinen“.
1972 wurde das Mühlenstrukturgesetz (Gesetz über abschließende Maßnahmen zur Schaffung einer leistungsfähigen Struktur des Mühlengewerbes) erlassen. Darin wurden die vorherigen gesetzlichen Regelungen dem Bedarf angepasst.
Auch die Ausbildung zum Beruf des Windmühlenbauers war damit quasi erloschen; danach wurde die Berufsbezeichnung aus den Handwerksrollen gestrichen.
Der Beruf des Müllers wurde später in Müller / Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft umbenannt. Sinnigerweise hat das der damalige Bundeswirtschaftsminister Michael GLOS iniziiert…ein gelernter Müllermeister