Immaterielles Kulturerbe 2018


Seit Dezember 2018 ist das traditionelle Müllerhandwerk
in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragen.

Nun ist die Handwerksmüllerei, wie sie insbesondere in
historischen Wasser- oder Windmühlen praktiziert wurde bzw. wird,
in Deutschland ein offiziell anerkanntes Kulturerbe und wir dürfen,
nach genau festgelegten Richtlinien,
das Logo „Immaterielles Kulturerbe“ führen.

Die Aufnahme wurde von der Müllergilde beantragt.

Auch die Deutsche UNESCO-Kommission informiert auf ihrer Homepage
über die Neuaufnahme in das Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes 2018.

Damit werden die unermüdlichen Anstrengungen aller Mühlenbetreiber
und ehrenamtlichen Müller bestätigt, dass es wichtig und richtig ist,
die noch vorhandenen Mühlen weiterhin – für die nachkommenden Generationen –
„in Schuss zu halten“.

Vorgaben zur Nutzung des UN-Logos